Infos

Wichtige Informationen finden Sie auch auf der Website unserer Beratungsstelle in Zürich ada-zh.

FAQ

Was ist die ada-suisse?

ada-suisse ist ein Angebot der ada-zh, ein Verein der sich seit bald 50 Jahren für die Belange im Umfeld Sucht einsetzt, sensibel für die sich wandelnden Umstände der Substanz- und Verhaltenssüchte, mit Fokus auf die Angehörigen. Wir bieten neutrale, mehrsprachige Beratung, unabhängig davon,
ob der:die Konsumierende in Behandlung ist oder nur ein Verdacht auf Konsum besteht.

Wer ist richtig bei der ada-suisse, der Anlaufstelle Angehörige Sucht?

Wen immer Fragen oder Sorgen umtreiben, die einen mutmasslich riskanten Konsum von Tabak, Alkohol oder Drogen oder aber suchtartiges Verhalten betreffen. Angehörigkeit ist dabei nicht über Verwandtschaft definiert: Auch wer sich im Privat- oder Berufsleben um das Konsumverhalten eines:r anderen Sorgen macht, erfüllt das Kriterium «Angehörigkeit».

Auch das «D», die Drogenabhängigkeit, verstehen wir im weiteren Sinne, zumal auch legale Substanzen und Verhaltenssüchte (obsessive Beschäftigung mit [Nicht-]Essen, Spielen, Sex, Arbeit etc.) mitgemeint sind. Ob schon eine Diagnose oder Behandlung erfolgt ist, ist nicht entscheidend.

Nach Rücksprache können Sie auch zu zweit kommen oder telefonieren (als Angehörigenverbünde, z. B. «Mutter–Tochter», «Geschwister–Kinder», «Sohn–Nachbar», «Chef–Kollegin», sind unterschiedlichste Konstellationen denkbar).

Wo und wie finden die Beratungen statt?

Die Gespräche finden ausschliesslich Online via Zoom oder Telefon statt. Wenn Sie eine persönliche Beratung vor Ort wünschen, wenden Sie sich bitte an unsere Beratungsstelle in Zürich ada-zh.

Was kosten die Beratungen der ada-suisse?

Das Erstgespräch ist kostenlos. Ab dem 2. Gespräch variieren die Tarife. Hier können Sie die aktuellen Tarife ansehen.

Wie lange, wie oft?

Das einzelne Gespräch hat von 30 bis 50 Minuten. Wir beraten Sie gerne auch in mehreren Sitzungen, im Schnitt kommen Angehörige 5–7 Mal zu uns. Über angehörigenspezifische Anschlusslösungen wird nachgedacht, eine spätere Wiederaufnahme der Gespräche ist immer willkommen und auch eine hausinterne Psychotherapie ist möglich.

Was wird besprochen?

Sofern Sie sich selbst als Angehörige:r eines Menschen mit einem Suchtproblem definieren, können Sie jedes Thema bringen, das Sie beschäftigt.

Typischerweise drehen sich die Gespräche zunächst um günstige Verhaltensweisen bei Suchtproblematiken: Was man im Notfall tun kann, wann dieser gegeben ist, wohin man sich noch wenden kann, wie man zur Verhaltensveränderung oder v. a. zur Hinzuziehung professioneller Helfenden motivieren kann. Es kann aber auch darum gehen, wie man mit den eigenen Konflikten als Angehörige:r zurechtkommt, bis wo man sich auch bei Ohnmacht ein Gefühl von Stabilität und Sicherheit bewahren kann und wie man in Austausch mit Angehörigen in ähnlichen Situationen kommt.

Was, wenn die konsumierende Person nicht will, dass ich zur ada-suisse komme?

Dass wir unter Schweigepflicht stehen, darf Sie animieren, die Thematik ohne Rückhalt vorzutragen. Auch sonst kann Ihnen selbstverständlich niemand verbieten, sich Hilfe zu holen und dabei eben auch kritisch über Abwesende zu sprechen (möglicherweise gibt es Anlass, im gemeinsamen Gespräch Licht am Ende des Tunnels und andere mildernden Umstände zu erkennen). Auch Sie dürfen sich Hilfe holen, Punkt.

Was darf man sich erhoffen?

Oft ist es ein gemeinsames Nachdenken. Nicht immer Neues, aber stets eine Betonung der vielversprechendsten Herangehensweisen. Letztlich geht es darum, nicht alleine mit den angehörigentypischen Schwerstanforderungen zu stehen, sich gut aufgehoben und verstanden zu fühlen.

Und dann darum, sich auszutauschen, Kraft zu schöpfen, Perspektiven zu erweitern und damit die Krankheit des anderen zu mildern sowie v. a. eine eigene zu vermeiden.